- Interimszeugnis
- Ịn|te|rims|zeug|nis, das: vorläufiges Zeugnis.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Interimszeugnis — Ein Arbeitnehmer kann bei ungekündigter Stellung ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen, wenn dies tarif oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber … Deutsch Wikipedia